Havariedienste
Bürozeiten
Montag | 09:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 & 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr |
Innerhalb unserer Bürozeiten können Sie eine Havarie unter folgender Nummer melden:
Havariezeiten
Montag und Dienstag | ab 16:00 Uhr |
Mittwoch | ab 15:00 Uhr |
Donnerstag | ab 18:00 Uhr |
Freitag | ab 13:00 Uhr |
Sa., So. und Feiertage | ganztägig |
Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie eine Havarie unter folgender Nummer melden:
Sie möchten jetzt eine Havarie melden?
Dann rufen Sie bitte folgende Nummer an:
Unsere Mitarbeitenden können Ihren Anruf nicht entgegennehmen? Wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Handwerksbetrieb:
Heizung – Sanitär – Gas
• Gasgeruch im Haus
• Totalausfall der Heizung im Winter
• Rohrbruch an der Heizung
• Ausfall der Wasserversorgung
• Rohrbruch an Wasser- /Abwasserleitungen
Fa. Wenzel Fallerslebener Weg 2, 06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 807531 Funktelefon: +49 171 8662134
Fa. Oberländer Lange Reihe 11, 06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 914910 Funktelefon: +49 171 8662134
Rohrverstopfung
• Verstopfung des WC-Beckens
• Fallstrangverstopfungen oder Verstopfung der Grundleitung
Fa. Wasserberg
Telefon: +49 179 7062363
Elektroanlagen
• Stromausfall im Haus
• Stromausfall in der gesamten Wohnung
• Brände von elektrischen Leitungen
Firma Witte Elektrotechnik, Vor dem Wassertor 7, 06449 Aschersleben
Funktelefon: +49 171 4284801, werktags 16:00 – 06:00 Uhr, Wochenende ganztägig
Schlüsseldienst
Die Notöffnung von Schlössern an Eingangstüren zur Wohnung ist Sache der Mieterinnen und Mieter. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Fachfirma.
Fa. Willig Westdorfer Str. 12a, 06449 Aschersleben
Funktelefon: +49 175 8886688 Telefon: +49 3473 808888
Um unnötige Kosten zu vermeiden, prüfen Sie bitte stets genau, ob es sich um eine Havarie oder um einen kleineren Schaden handelt. Wird nämlich ein kleiner Schaden am Wochenende beauftragt, könnte es sonst passieren, dass wir Ihnen die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen. Diese sind auf Grund von Wochenend- oder Nachtzuschlägen nicht unerheblich.
Nachweislich durch den Mieter verursachte Verstopfungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Kleinere Schäden, die auch später beseitigt werden können, sind:
• tropfende Wasserhähne
• verstopfte Handwaschbecken oder Badewannen
• einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen
• defekte Sicherungen und Relais in der Wohnung
• defekte Kochplatten und Backröhren
• Notöffnungen von Schlössern an Eingangstüren zur Wohnung sind Sache der Mieter!